Baustellen in der Röderstaße

Eine Zufahrt und Zugang zum Ärztehaus Röderstraße wird aber jederzeit gewährleistet sein. Nur von welcher Seite aus, wird sich im Verlauf der Baurbeiten ändern.

Teilerneuerung Wasserleitungen – Start: 22. April / Dauer: ca. 6 – 8 Wochen

1. Abschnitt: Einmündung Ohmstraße bis ca. Eingang Löhehaus
2. Abschnitt: Eingang Löhehaus bis ca. Ecke zu Anwesen Nr. 3
3. und 4. Abschnitt: Erneuerung der Schieberkreuze und Hydranten Ecke Ohmstraße und Ecke Kappelgraben


Während dieser Zeit wird es immer wieder zu Einschränkungen für den Durchgangsverkehr kommen. Zeitweise kann auch ein Zwei-Richtungsverkehr in der Röder- bzw. Ohmstraße notwendig werden. Es wird um Beachtung der jeweiligen Beschilderung gebeten.

Fahrbahn und Gehsteige werden erneuert – Start: Mitte Juli / Dauer: bis Jahresende

Ab Mitte Juli 2024 beginnt die Stadt Altdorf die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehsteige vom Weiher/Adalbert-Stifter-Allee bis zur Kreuzung Röder/Ohmstraße auf Höhe des Ärztehauses, ebenfalls in 4 Abschnitten:

1. Abschnitt: Bereich zwischen Parkdeck und Philosophenweg: Die Zufahrt Tiefgarage und Kappelgraben ist frei über Obere Wehd/Altstadt.
2. Abschnitt: Kreuzungsbereich Röderstraße/Philosophenweg/Ohmstraße: Zweirichtungsverkehr (= Aufhebung der Einbahnstraßenregelung) und Sperrung aller straßenbegleitenden Parkplätze in der Röderstraße und Ohmstraße sowie Einrichtung einer Wendemöglichkeit in Höhe des Ärztehauses: Tiefgarage, Parkdeck und Kappelgraben sind nur aus Richtung Altstadt befahrbar.
3. Abschnitt: Kreuzungsbereich Röderstraße und Kappelgraben sowie Einfahrtsbereich der Tiefgarage: Es ist keine Durchfahrt aus der Altstadt mehr möglich, das Parkdeck ist aus Richtung der Röderstraße befahrbar, die Kreuzung Röder-/Ohmstraße ist wieder frei. Die Einbahnstraßenregelung gilt wieder, Parkplätze sind wieder nutzbar, die Tiefgarage kann jedoch nicht angefahren werden.
4. Abschnitt: Adalbert-Stifter-Allee/ Obere Wehd im Bereich „Ende Furt“ bis Kreuzung Röderstraße/Kappelgraben (Bogenesche): Die Durchfahrt aus Richtung Altstadt ist nicht möglich, Tiefgarage und Parkdeck sowie Kappelgraben sind nur aus Richtung Röderstraße erreichbar.

Quelle: Stadt Altdorf (https://www.altdorf.de/seite/de/stadt/8632/-/Roederstrasse_in_Altdorf_wird_saniert.html)

1. März – Tag der Hand

Heute ist der Tag der Hand.

Die DGH (Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie) hat eine Seite für Patienten entwickelt, auf der Sie viele wichtige Informationen Rund um Ihre Hand erhalten können.

Patientenportal der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie

Deine Hand
verdient Experten

Damit möchte die DGH darauf Aufmerksam machen, dass eine Handverletzung oder ein anderes gesundheitliches Problem der Hand bei Spezialisten für Handprobleme richtig aufgehoben ist.

Eine Arztsuche finden Sie ebenfalls auf der Homepage www.handexperten.com

Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen und Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab 09.01.2023 sind wir wieder da.

Das Team der Ergotherapie und Handtherapie Andreas Hofmann

LSVT BIG® – Behandlung bei Parkinson

Dieses, durch Studien in seiner Wirksamkeit sehr gut belegtes Therapieprogramm, kann in allen Stadien der Parkinsonerkrankung wirkungsvoll angewandt werden.

Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne persönlich an.

info@altdorf-ergotherapie.de

09187 / 922 63 63

gesetzliche Zuzahlung GKV

Hier finden Sie Informationen zur gestzlichen Zuzahlung, die sie als Versicherte der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zu einer Heilmittelverordnung, zu leisten haben. Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html

Bei Fragen zum Thema gesetzliche Zuzahlung, wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse. Einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Maskenregelung ab 01. Oktober

Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023

Ab 01. Oktober gilt wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler. Auch in der Ergotherapie.

Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Dies regelt das geänderte Infektionsschutzgesetz.

Weitere Informationen finden Sie hier.