Hier finden Sie Informationen zur gestzlichen Zuzahlung, die sie als Versicherte der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zu einer Heilmittelverordnung, zu leisten haben. Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html
Bei Fragen zum Thema gesetzliche Zuzahlung, wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse. Einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen.