Maskenpflicht in Bayern

Ab 27.04.2020 gilt in ganz Bayern in Geschäften und im Nahverkehr eine Maskenpflicht.

Sollten Sie bei uns in der Praxis einen Termin haben, weisen wir darauf hin, dass auch hier eine Maske getragen werden muss. Aufgrund der geringen Praxisgröße und des, während der Behandlung nicht immer einzuhaltenden Abstands von 1,5 bis 2 Meter, ist das Tragen hier von besonderer Wichtigkeit.

Wir bitten Sie außerdem unserer Hygienemaßnahmen weiterhin so gründlich einzuhalten wie bisher.

  • halten Sie Abstand wo immer möglich
  • waschen Sie sich die Hände, vor und nach der Behandlung, in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten
  • tragen Sie eine Maske oder Schal bzw. Tuch über Mund und Nase
  • Achten Sie auf unsere angebrachten Trennscheiben und halten Sie sich bitte hinter Ihnen auf
  • kommen sie nicht mit Symptomen zu uns in die Praxis, hirezu zählt insbesondere (lt. WHO https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/question-and-answers-hub/q-a-detail/q-a-coronaviruses#:~:text=symptoms)
    • Fieber
    • trockener Husten
    • Müdigkeit

Zum Schutz für Sie, für andere Patienten und das Praxispersonal danke ich für Ihre Mitarbeit.

Weitere Informationen über das Corona Virus finden sie hier:

RKI (Robert Koch Institiut) – https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html