Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023
Ab 01. Oktober gilt wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler. Auch in der Ergotherapie.
Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Dies regelt das geänderte Infektionsschutzgesetz.
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