Seit 03.04. gelten in Bayern diese Regelungen:
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht keine Pflicht zum tragen einer Maske in therapeutischen Praxen vor. Allerdings rät sie dringend dazu, in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desweiteren verpflichtet
FFP2 Masken sind deshalb in unserer Praxis keine Pflicht mehr, können aber gerne weiterhin getragen werden.
Zum Schutz der behandelnden TherapeutInnen und anderer anwesender Personen ist bei uns derzeit das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin vorgeschrieben!